Schieß- und Gaststättenbetrieb

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wie vermutlich bereits allen bekannt, gelten ab 2. November 2020 wieder verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Situation, die auch uns betreffen.

Die für uns relevanten gestrigen Beschlüsse der Bundes-/Landesregierungen:

- Gastronomiebetriebe dürfen bis auf Weiteres nicht öffnen.

- Der Freizeit- und Amateursport muss ruhen. Ausgenommen ist der Individualsport (alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand).

Das heißt: Ab Montag 2. November (bis voraussichtlich Ende November) muss leider

- das Schießen bzw. der Trainigsbetrieb wieder ruhen
- bleibt der Gaststättenbetrieb geschlossen bzw. der Getränkeverkauf untersagt
- das Schützenhaus ist folglich für den normalen Vereinsbetrieb geschlossen

Besuch der Schützenhauses ist auf dringend notwendige Anlässe zu beschränken, z.B. für die bereits gestarteten Arbeiten für die Modernisierung.

Viele Grüße
Martin Möller