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Neue Corona-Schutzverordnung NRW: Ab 13.Januar 2022: "2G+" beim Schießbetrieb und im Schankbetrieb / Jahreshauptversammlung wird verschoben

Liebe Schützeninnen & Schützen!

 

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gilt ab sofort für den Schießbetrieb UND den Gaststättenbetrieb, dass man

entweder geimpt oder genesen sein muss UND ZUSÄTZLICH einen Testnachweis erbringen muss. Für "Geboosterte" ist KEIN Testnachweis erforderlich!

Ein gültiger Test ist entweder ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48h  alter PCR-Test.

Für Schüler < 16 Jahren gilt, dass die Schultestungen ausreichen, d.h. das kein separater Test nachzuweisen ist.

 

Aufgrund der aktuellen Explosion der Fallzahlen, hat der Vorststand beschlossen, kein unnötiges Risiko einzugehen:

Die eigentlich für nächste Woche Samstag geplante Jahreshauptversammlung wird in den Sommer verschoben.

Ein entsprechendes Rundschreiben folgt in den nächsten Tagen!

 

Viele Grüße

Martin Möller

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