Liebe Schützeninnen & Schützen!
Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gilt ab sofort für den Schießbetrieb, dass man
entweder geimpt oder genesen sein muss UND ZUSÄTZLICH einen Testnachweis erbringen muss, um am Schießen teilzunehmen.
Die unter "2G+" bekannte Regel wird entsprechend auch kontrolliert.
Ein gültiger Test ist entweder ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48h alter PCR-Test.
Für die Gaststättenbetrieb ändert sich nichts: Hier gilt nach wie vor "2G" - d.h. keine Notwendigkeit für einen Test.
Viele Grüße
Martin Möller